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Umwelt

Die Mitgliedsunternehmen des BV Glas sind in ihrer Arbeit täglich mit umweltrelevanten Fragestellungen befasst. Dies betrifft einerseits die Genehmigungen ihrer Anlagen und andererseits die Herstellung und Anwendung ihrer Produkte. Zur Glasherstellung werden verschiedene Rohstoffe benötigt und es entstehen Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie Reststoffe.

Von Seiten der Politik wird immer wieder die Forderung nach nachhaltigem und ressourcenschonendem Verhalten der Industrie laut. Die Glasindustrie setzt diese Forderungen bereits seit Jahrzehnten um und ist Wegbereiter für effiziente Techniken und innovative Produkte. Die Glasindustrie leistet mit weiteren Maßnahmen einen wichtigen und aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz.

Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006), das Chemikalienrecht der Europäischen Union, ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. REACH steht für „Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals“, also die Anmeldung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen. Ziel von REACH ist es, die sichere Verwendung von Chemikalien zu fördern, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser zu schützen. Deshalb sollen alle Stoffe, ihre Eigenschaften und ihre Verwendung in einer zentralen Datenbank bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki erfasst werden. REACH verpflichtet daher Unternehmen, Stoffe bis 2018 schrittweise zu registrieren und in den Lieferketten Informationen über die Stoffe weiterzugeben.

Die Glasindustrie kann von den Pflichten der REACH-Verordnung als Hersteller, Importeur und insbesondere als Verwender von Stoffen, das heißt als sogenannter nachgeschalteter Anwender, betroffen sein. Als nachgeschaltete Anwender haben Glashersteller unter anderem die Pflicht, nur solche Stoffe einzusetzen, die durch den Hersteller bzw. Importeur bereits registriert sind. Glas selbst ist unter REACH als Stoff definiert, der allerdings meistens von der Registrierungspflicht ausgenommen ist (Anhang V Ziffer 11 REACH).

BV-Glas-Positionspapier zur Registrierungspflicht

BV-Glas-Positionspapier zu Zwischenprodukten

BV-Glas-Positionspapier SCIP-Datenbank

Die Richtlinie über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive, kurz IED) bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von Industrieanlangen.

Ziel der Richtlinie ist die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt. Dies soll erreicht werden, indem die Emissionen aus industriellen Tätigkeiten in Luft, Wasser und Boden sowie die Abfallentstehung vermieden bzw. vermindert werden. Dafür sollen die Betreiber von Industrieanlagen beste verfügbare Techniken (BVT) anwenden, die in BVT-Merkblättern im Rahmen des so genannten Sevilla-Prozesses branchenspezifisch erarbeitet werden.

Wesentliche Neuerungen durch die IED sind die neue Klassifizierung von Anlagen als IED-Anlagen, die Verbindlichkeit der BVT-Schlussfolgerungen, die Einführung eines Ausgangszustandsberichts über Boden und Grundwasser sowie die behördlichen Überwachungspflichten und die Auskunftspflichten.

Kontakt

Bundesverband Glasindustrie e.V.
Hansaallee 203
40549 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211/ 902278 - 20
E-Mail: info(at)bvglas.de
Internet: www.bvglas.de