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Verpackungsverordnung (VerpackV)

1991 wurde die Verpackungsverordnung (VerpackV) in Deutschland eingeführt. In den letzten Jahren ist sie mehrmals überarbeitet und an die EU-Verpackungsverordnung angepasst worden. Die fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung ist am 4. April 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie ist überwiegend am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

 

Ziele der fünften Novelle sind:

  • die Sicherstellung der haushaltsnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen,
  • die Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten,
  • die Pflicht zur Lizenzierung von Verpackungen, die an den privaten Endverbraucher gehen, bei einem flächendeckenden Rücknahmesystem,
  • die Erhöhung der Transparenz bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen.

 

Für die Glasindustrie sind insbesondere die Verwertungsanforderungen relevant. Glasverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen nach Anhang I zu mindestens 75 Prozent einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Laut Veröffentlichungen vom Umweltbundesamt werden diese Recyclingquoten seit Jahren in Deutschland übertroffen.