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REACH

Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006), das neue Chemikalienrecht der Europäischen Union, ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. REACH steht für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals, also die Anmeldung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen. Ziel von REACH ist es, die sichere Verwendung von Chemikalien zu fördern, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser zu schützen. Deshalb sollen ca. 30.000 Chemikalien, ihre Eigenschaften und ihre Verwendung in einer zentralen Datenbank bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki erfasst werden.

Die Glasindustrie kann von den Pflichten der REACH-Verordnung als Hersteller, Importeur und insbesondere als Verwender von Stoffen, das heißt als sogenannter nachgeschalteter Anwender, betroffen sein. Seit dem 1. Juni 2008 läuft die Frist zur Vorregistrierung von Stoffen, die von einem Unternehmen in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden. Wenn für einen registrierungspflichtigen Stoff nicht bis zum 1. Dezember 2008 die Vorregistrierung durchgeführt wird, darf dieser Stoff danach nicht mehr mit einer Menge von mehr als 1 t pro Jahr hergestellt oder importiert werden.