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Novelle der IVU-Richtlinie

Die Richtlinie zur Integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie, Englisch: IPPC-Directive) bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Ziel der Richtlinie ist die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt. Dies soll erreicht werden, indem die Emissionen aus industriellen Tätigkeiten nach Anhang I der IVU-Richtlinie in Luft, Wasser und Boden sowie die Abfallbildung vermieden bzw. vermindert werden. Dafür sollen die Betreiber von Industrieanlagen beste verfügbare Techniken (BVT; Englisch: Best Available Techniques, BAT) anwenden, die in BVT-Merkblättern (Englisch: Best Available Techniques Reference Documents, BREF) im Rahmen des so genannten Sevilla-Prozesses erarbeitet werden. 

Für die seit 1996 bestehende Richtlinie hat die Europäische Kommission am 21.12.2007 einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt. Zusammen mit der IVU-Richtlinie sollen sechs weitere europäische Rechtsakte zu einer neuen Richtlinie über Industrieemissionen zusammengefasst werden. 

Die Glasindustrie in Deutschland hat den Richtlinienentwurf grundsätzlich begrüßt, da er zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen in der EU beitragen kann. Nach Aussage der Europäischen Kommission haben nur Deutschland, Österreich und Schweden die Vorgaben der geltenden IVU-Richtlinie zu den besten verfügbaren Techniken hinreichend umgesetzt. 

Andererseits wurde auch Nachbesserungsbedarf an dem Richtlinienentwurf identifiziert. Unter anderem wird kritisiert, dass die in den BVT-Merkblättern festgelegten Grenzwertbereiche zu verbindlichen Grenzwerten werden sollen. Diese Werte sind als Grenzwerte gänzlich ungeeignet. Auf europäischer Ebene ist geplant, dass Gesetzgebungsverfahren im Laufe des Jahres 2009 zum Abschluss zu bringen. 

Der BV Glas hat am 21.07.2008 eine Stellungnahme zur Novelle der IVU-Richtlinie veröffentlicht. Dabei sind drei für die Glasindustrie besonders relevante Punkte herausgegriffen worden. Ansonsten unterstützt der BV Glas die Stellungnahme des BDI zur Novelle der IVU-Richtlinie vom 26.05.2008.