Sie befinden sich hier:  Startseite > Presse > Presseinformationen

19. Mai 2006

Stellungnahme des BV Glas zum Entwurf des nationalen Allokationsplans 2008 bis 2012

Stellungnahme des Bundesverbandes Glasindustrie (BV Glas) zum Entwurf des nationalen Allokationsplans 2008 bis 2012.

Der Entwurf des nationalen Allokationsplans 2008 bis 2012 bildet aus Sicht der Glasindustrie im Vergleich zum NAP I die Produktionsverhältnisse realistischer ab. Gleichwohl führt auch dieser nationale Allokationsplan zu zusätzlichen Belastungen für die im internationalen Wettbewerb stehenden Glas-Unternehmen. So vermissen wir beispielsweise Regelungen, die wirtschaftliches Wachstum für Bestandsanlagen ermöglichen und die die technischen Alterungseffekte bei Glaswannen (so genannte Wannenalterung) berücksichtigen. Auch der Standard-Auslastungsfaktor für die Glasindustrie ist völlig unrealistisch.

Wir sehen die Anstrengungen der Bundesregierung, die Belastungen für die energieintensiven Industrien möglichst gering zu halten. Daher begrüßen wir als Bundesverband Glasindustrie den moderateren Erfüllungsfaktor sowie die Kleinemittenten-Regelung. Allerdings müssen wir ausdrücklich betonen, dass der Emissionshandel nur für Industriebranchen sinnvoll ist, die Energie-Einsparpotenziale besitzen. Der Emissionshandel geht davon aus, dass Einsparpotenziale erschlossen werden und die dabei nicht verwendeten Zertifikate verkauft werden können. In der deutschen Glasindustrie sind die Energie-Einsparpotenziale jedoch fast vollständig ausgeschöpft, so dass der Emissionshandel auf die Glasindustrie nicht anwendbar ist. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die Teilnahme der Glasindustrie am Emissionshandel nach 2012 nicht
mehr verpflichtend ist.

Weiter fordern wir für den NAP II:

1. Die Einführung eines Wachstumsfaktors auch für Bestandsanlagen. Die hierfür benötigten Zertifikate könnten über KfW-Projekte oder staatlich geförderte JIoder CDM-Projekte finanziert werden.

2. Die Beibehaltung einer Regelung zur Berücksichtigung der Wannenalterung wie im Zuteilungsgesetz 2007 § 7 Absatz 10 Anstrich 4.

3. Die im Anhang 4 genannten Vollbenutzungsstunden für Neu-Anlagen und Kapazitätserweiterungen der Glasindustrie sind mit 8430 Stunden anzusetzen.
Begründung: Die Glasherstellung ist einer der klassischen kontinuierlichen Produktionsprozesse. Eine Glaswanne wird 8760 Stunden im Jahr ohne Pause betrieben. Die Anlagenauslastung bezogen auf die genehmigte Schmelzleistung beträgt in der Regel 85%, kann aber auch im Einzelfall 100% betragen. Auch für die restlichen 15% wird die Glaswanne mit mindestens 75 % ihrer Energie betrieben (Leerwert). Daher beträgt die tatsächliche Auslastung nicht 85% sondern 96,25 %. Daraus ergibt sich eine Jahres-Benutzungsdauer von 8430 Stunden.

4. Die Beibehaltung der Regelung zur Berücksichtigung der prozessbedingten Emissionen im Zuteilungsgesetz 2007 § 13.

5. Reparaturbedingte Anlagen-Stillstandszeiten in der Basisperiode sind durch Hochrechnung auf jährliche Vollbenutzungsstunden zu berücksichtigen, wenn die Stillstandszeit 10 % der jährlichen Vollbenutzungsstunden übersteigt.

6. Die verifizierten Verbrauchsdaten des Jahres 2005 haben ergeben, dass der bisherige Benchmark für Behälterglas von 280 g CO2 / t erzeugtem (geschmolzenem) Glas, auch unter Anwendung der besten verfügbaren Techniken, nicht erreichbar ist. Daher ist hier ein Wert von 320 g CO2 / t geschmolzenem Glas anzusetzen.

7. Der Energieeinsatz und damit die CO2-Emissionen im Behälterglas-Herstellungsprozess hängen erheblich auch von der Menge der eingesetzten Scherben ab. Eine bisher angesetzte durchschnittliche Scherbenmenge von 70 % entspricht nicht mehr den Anforderungen des Marktes. Gegenüber der Basisperiode ist der Scherbeneinsatz um durchschnittlich 10% gesunken; die Tendenz ist weiter sinkend. Das entspricht zur Zeit einer Energieeffizienzeinbuße von ca. 3%, die im Einzelfall zu berücksichtigen ist.

8. Bei der Anwendung von Härtefallregelungen sind nur die wirtschaftlichen Verhältnisse des antragstellenden Unternehmens zu bewerten und nicht die wirtschaftliche Situation übergeordneter Mutterunternehmen.

9. Schaffung von geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung der Einpreisung kostenlos zugeteilter CO2-Zertifikate in den Strompreis.

10. Ausgabe der politisch zugesagten zusätzlichen Zertifikate von 30 Mio. t CO2.

11. Bereinigung der Klimaschutzinstrumente durch Vermeidung von Mehrfachbelastungen wie Ökosteuer, EEG und KWKG.

Über den Bundesverband Glasindustrie e.V.

Der Bundesverband Glasindustrie e.V. vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen der Glas herstellenden Industrie in Deutschland. Dazu zählen die Bereiche Flachglas, Behälterglas, Spezialglas sowie Glasbearbeitung und -veredelung. Der Branche gehören 320 Betriebe mit circa 50.000 Beschäftigten an. Der Gesamtumsatz betrug 2009 rund 7,5 Milliarden Euro.

Kontakt:

Dorothée Richardt, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Bundesverband Glasindustrie e.V.,
Tel.: 0211.4796-331, Mail: richardt@bvglas.de

glasstec